Liebe Studierende,
jetzt heißt es schnell zu sein: Wer bisher die Energiepreispauschale (EPP) für Studierende noch nicht beantragt hat, kann dies noch bis 30. September 2023 tun!
Die Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € wird für Vollzeit- und Teilzeitstudierende gewährt, die am 1.12.2022 als Studierende eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Wichtig zu wissen: Auch Studierende, die bereits die Energiepauschale in Höhe von 300 € als Erwerbstätige (auch im Minijob) oder Heizkostenzuschüsse zu BAFöG oder Wohngeld erhalten haben, können einen Antrag stellen.
Alle Informationen rund um die Antragstellung finden sich unter folgendem Link:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
Im „Virtuellen Studienplatz“ hat die FernUniversität die benötigten Daten zur Verfügung gestellt.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!
Referat für Soziales & Kultur