Den AStA erreichen momentan viele Anfragen zum vergünstigen Deutschlandticket für Studierende. Die Verkehrsverbünde haben als Nachfolge für die bisherigen Semestertickets, die ermäßigte Fahrten im lokalen Verkehrsverbund oder im Verbundraum des jeweiligen Bundeslandes ermöglichten, eine Ermäßigung auf das Deutschlandticket angeboten.
Dieses soll somit für die Studierenden der beteiligten Universitäten nur 29 Euro pro Monat kosten. Die Studierendenschaften der jeweiligen Universitäten hatten dies eingefordert, weil der Preisunterschied zwischen den aktuellen Semestertickets und dem Deutschlandticket die Zwangsabnahme des Semestertickets sozial und rechtlich nicht mehr gerechtfertigt hätte.
Wie ist die Situation an der FernUni?
Für die Studierenden der Fernuni gab und gibt es keine Möglichkeit ein Semesterticket oder ein reduziertes Deutschlandticket zu erwerben. Das liegt daran, dass die Studierenden der FernUni über ganz Deutschland und die Welt verteilt sind und eine Verhandlung über ein solches Ticket mit allen Verkehrsverbünden in Deutschland praktisch unmöglich ist. Dabei ist zu beachten, dass das Semesterticket und auch das neue Deutschlandticket für Studierende im Rahmen eines Solidarmodells funktioniert. Das heißt, dass alle Studierenden das verpflichtend abnehmen müssten, um eine Vereinbarung mit den Verkehrsverbünden zu ermöglichen.
Welche rechtlichen Hindernisse gibt es?
Die verpflichtende Abnahme eines Semestertickets und somit auch eines reduzierten Deutschlandtickets ist höchstwahrscheinlich nicht klagefest, da nicht alle Studierenden der Fernuni von diesem profitieren können. Zwar könnte man diese Problematik möglicherweise durch Ausnahme- und Erstattungsregelungen umgehen, es ist aber auch fragwürdig, ob eine solche Solidargemeinschaft an der FernUni rechtlich insgesamt zu rechtfertigen ist. Ein hoher Prozentsatz der Studierenden an der Fernuni ist berufstätig und / oder befindet sich in Lebensverhältnissen, in denen ein ermäßigtes Studierendenticket nicht zu begründen ist. Zudem sind die Studierenden an der FernUni nicht auf den ÖPNV angewiesen, um ihr Studium wahrzunehmen (abgesehen von minimalen Präsenzphasen und Veranstaltungen). Das Ticket würde daher vor allem der allgemeinen Lebensgestaltung dienen, aber wenig Bezug zum Studium haben. Eine Solidargemeinschaft mit Zahlungsverpflichtung ist hier kaum zu rechtfertigen.
Welche praktischen Hindernisse gibt es?
Es ist fragwürdig, ob die Verkehrsverbünde einer Aufnahme der Hagener Studierendenschaft in das Solidarmodell überhaupt zustimmen würde. In der Vergangenheit gab es Kontakte, zumindest bzgl. der Möglichkeit einer Aufnahme in das sogenannte NRW-Ticket. Schon hier war kein Interesse der Verantwortlichen zu erkennen. Der AStA wird dennoch nochmals Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob eine generelle Bereitschaft besteht. Unabhängig davon müssen allerdings die oben erwähnten rechtlichen Hindernisse geprüft und aus dem Weg geräumt werden.
Wie könnte das reduzierte Ticket an der FernUni eingeführt werden?
Die Einführung des reduzierten Tickets müsste im Rahmen einer Urabstimmung beschlossen werden. Um eine Urabstimmung einzuleiten, müsste diese von 10% der Studierenden per Zustimmungserklärung eingefordert werden oder das Studierendenparlament müsste diese mit einer 2/3-Mehrheit beschließen. Beide Hürden sind sehr hoch, insbesondere wenn die rechtlichen und praktischen Hindernisse nicht vorab ausgeräumt werden können. Da eine Urabstimmung sehr teuer ist, wäre eine solche Klärung auch absolut notwendig. Das Ergebnis der Urabstimmung ist für das Studierendenparlament nur dann bindend, wenn mehr als 30% der Studierenden zustimmen.
Wie geht es weiter?
Der AStA wird über die Webseite und die anderen üblichen Informationsmedien über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit informieren.