Eilmeldung aus dem Senat: Freiversuchsregelung

Auf der Senatssitzung am 13.1. gab die Rektorin Frau Prof. Dr. Pellert bekannt, dass im Wintersemester 2020/21 die Freiversuchsregelung in allen Fakultäten an der FernUniversität gilt.
Hintergrund ist die dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, in der die Landesministerin für Kultur und Wissenschaft Frau Pfeiffer-Poensgen den Universitäten genehmigt, in Abweichung zu den geltenden Prüfungsordnungen alle Klausuren als Freiversuch zu stellen.

Diese Verordnung des Landesministeriums gilt bis zum 30.9.2021. Die Übernahme dieser Regelung durch Rektorat und dann durch die Fakultäten ist allerdings nicht verpflichtend gewesen, sondern jeder Universität freigestellt. Daher begrüßt der AStA der FernUniversität es ausdrücklich, dass unsere Intervention zu diesem wichtigen Punkt von der Rektorin und den Prorektoren positiv aufgenommen worden ist, und auch auf alle Fakultäten eingewirkt wurde, die Freiversuchsregelung umzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass alle Prüfungen, die im Wintersemester und voraussichtlich im Sommersemester abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten.

Ein wichtiger Hinweis: eine bestandene Prüfung gilt immer, auch wenn die Noten gegebenenfalls nicht optimal ist. Euer AStA bleibt hierzu mit dem Ziel tätig, dass diese Regelung auch definitiv für das Sommersemester Verwendung findet.

Dieser Beitrag wurde von unseren alten Webseite übernommen. Die Anlagen finden sich unter folgendem Link:  https://alt.fernstudis.de/index.php?menuid=40&reporeid=905