Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Wüst,
sehr geehrte Frau Ministerin für Kultur und Wissenschaft,
sehr geehrte Frau Brandes,
das Studiumsqualitätsgesetz des Landes NRW sieht für alle Hochschulen Qualitätsverbesserungsmittel in Höhe von insgesamt mindestens 249 Mio. Euro jährlich vor, für alle „mit Ausnahme der Fernuniversität in Hagen“.
Diese gesetzliche Sonderstellung wurde damit begründet, dass die FernUniversität in Hagen seit eh und je besondere Gebühren für das Fernstudium erhob und so vom Wegfall der Studiengebühren in NRW gar nicht betroffen und also auch kein Einnahmeverlust bei ihr zu kompensieren sei. Die Präsenzhochschulen hingegen sollten weiterhin auf eine mehr oder weniger auskömmliche finanzielle Basis – nunmehr in Gestalt des Studiumsqualitätsgesetzes – gestellt werden, und dazu wurden die erwähnten Qualitätsverbesserungsmittel eingeführt.
Die von der FernUniversität in Hagen erhobenen Gebühren (zur Zeit Grund- und Materialbezugsgebühren) können jedoch nur insoweit erhoben werden, als sie zur Deckung der fernstudiumsspezifischen (Mehr-)Kosten verursacht werden. Mit ihnen werden die Kosten für die Campusstandorte, die Kurseinheiten sowie die übrigen Infrastrukturkosten abgedeckt. Zur Qualitätsverbesserung sind sie also gerade nicht gedacht.
Selbstverständlich betreibt die FernUniversität in Hagen ebenfalls Qualitätsverbesserung, aber dann mit den Mitteln des Grundhaushalts, und mangels chronischer Unterfinanzierung damit nicht in dem Maße, wie es aus Studierendensicht wünschenswert wäre. Die FernUniversität in Hagen und mit ihr die Studierenden werden also gegenüber Studierenden an einer Präsenzhochschule klar benachteiligt, und das vor dem Hintergrund, dass die Präsenzhochschulen zunehmend ebenfalls Lehre und Studium digitalisieren und asynchrone Lehre ausbauen (Stichwort „Blended Learning“), ganz im Sinne der Qualitätsverbesserung vor Ort.
War die Aussparung der FernUniversität in Hagen schon seinerzeit nicht gerechtfertigt, ist sie es mit der beobachtbaren Angleichung von Lehr- und Studienbedingungen über alle Hochschulen des Landes hinweg nun erst recht nicht mehr. Es führt zudem zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer Hochschule.
Die FernUniversität in Hagen beansprucht zu Recht in vielen Aspekten eine Sonderstellung, nicht aber, wenn es darum geht, dass sie im Unterschied zu den Präsenzuniversitäten keiner Qualitätsverbesserungsmittel bedarf. Im Gegenteil: Indem man sie Jahr für Jahr vom Zufluss an Qualitätsverbesserungsmitteln abschneidet, verwässern ihre markanten Alleinstellungsmerkmale mehr und mehr.
Wir fordern Sie daher auf, umgehend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch unsere FernUniversität in Hagen Qualitätsverbesserungsmittel erhält. Für die seit Verabschiedung des Studiumsqualitätsgesetzes bestehende Ungleichbehandlung der Hochschulen in NRW haben wir kein Verständnis. Deutschland im Allgemeinen und das Land NRW im Besonderen sollten gerade jetzt ein gesteigertes Interesse daran haben, dass wir, die wir an der größten Universität im deutschsprachigen Raum studieren, uns angesichts des stetig zunehmenden Fachkräftemangels akademisch (weiter)qualifizieren. Dann aber zu Bedingungen, unter denen die Qualität von Lehre und Studium ständig und nachhaltig verbessert werden kann. Wir dürfen Ihnen in diesem Zusammenhang die Gründungsidee der FernUniversität in Hagen vor nunmehr 50 Jahren in Erinnerung rufen: „Freie wissenschaftliche Bildung für alle, Vielfalt der Adressaten, barrierearmer Zugang zur Bildung.“ Die FernUniversität in Hagen hebt so Bildungsreserven für ganz Deutschland und darüber hinaus (ein Aspekt der Internationalisierung), die in viel zu vielen Fällen sonst brach liegen blieben. Die Qualität des Studiums an der FernUniversität in Hagen muss aber mit dieser emanzipatorischen Bildungsidee beständig Schritt halten (können).
Vor dem Hintergrund, dass die Studierenden der FernUniversität in Hagen zu 75 % berufstätig sind und zu 52 % bereits einen akademischen Abschluss haben sowie in ganz besonderer Weise die Vielfalt einer Gesellschaft abbilden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt jeweils in ihren diversen Wirkungskreisen stärken sowie Demokratie in der größten Bildungseinrichtung Deutschlands und darüber hinaus aktiv mitgestalten und leben, sind faire, sprich gleichheitsgerechte Studienbedingungen in NRW zu schaffen eine der vornehmsten, aber auch angenehmsten Pflichten der Politik.
Wir fordern Sie auf, die sechs Wörter, die unsere Universität von Qualitätsverbesserungsmitteln trennen, zu entfernen, so wie Sie es in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben hatten.
Mit freundlichen Grüßen
AStA der FernUniversität in Hagen