Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung zur Wahl am 29.09.2021

Der Wahlleiter informiert:

Der AStA hat in seiner Sitzung am 11.01.2021 (einstimmig) beschlossen, den vom SP festgelegten Wahltermin gemäß § 4 CE-HSVO vom 24.03. auf den 29.09.2021 zu verlegen.

Wahlbekanntmachung zur Wahl am 29.09.2021

Hinweis: In der Wahlbekanntmachung ist lediglich das Ende des Wahlzeitraums angegeben. Der Wahlzeitraum wird noch festgelegt und mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, § 25 WahlO/Fernuni in Verbindung mit § 2 a WahlO/SP.

WAHLBEKANNTMACHUNG

Die Wahlleitung macht am 30.06.2021 in Hagen folgendes bekannt:

  1. Die Wahlen zu

a) dem Studierendenparlament der FernUniversität in Hagen

sowie

b) I. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen (KSW),
II. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik, Elektro-/Informationstechnik & Informatik der FernUniversität in Hagen (METI),
III. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen (WiWi),
IV. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen (ReWi) und
V. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der FernUniversität in Hagen (Psycho), finden statt.

  1. Die Wahl erfolgt bis zum Mittwoch, den 29.09.2021 (Wahltag) in Hagen und nur per Online-Wahl.

Gewählt werden kann am 29.09.2021 bis 23:59:59 Uhr MEZ/Sommerzeit.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stimmabgabe über den noch in den Wahlunterlagen bekannt zu machenden Internet-Zugang erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten werden ebenfalls mit den Wahlunterlagen bekannt gegeben.

  1. Die Wahlleitung hat am 16.06.2021 folgende Studierendenzahlen und die sich daraus ergebenen Gremiengrößen gemäß § 6 Absatz 1 und § 20 Absatz 2 der Satzung für die Studierendenschaft festgestellt:

a) 66.920 wahlberechtigte Studierende für das Studierendenparlament: 27 Mitglieder

b) I. 13.724 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder

II. 10.363 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik, Elektro-/Informationstechnik & Informatik der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder

III. 20.307 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der Fernuniversität in Hagen: 7 Mitglieder

IV. 10.149 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder

V. 12.377 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder

  1. Wahlvorschläge

Nach § 4 WahlO gelten für die Wahl die am 67. Tag vor der Wahl ( 24.07.2021 ) festgestellten wahlberechtigten Studierenden. Nur wer am 67. Tag vor der Wahl im an diesem Tag geltenden Wahlverzeichnis eingetragen ist, ist aktiv und passiv wahlberechtigt.

a) Wahlvorschläge können bis zum 67. Tag vor der Wahl, Samstag, den 24.07. 2021 23:59 Uhr eingereicht werden. Die Formulare sind auf der Internetseite www.fernstudis.de unter dem Punkt Wahlen 2021 oder auf Anforderung per E-Mail als ausfüllbare PDF-Dateien erhältlich. Dort ist auch die Wahlordnung für diese Wahlen herunterladbar. Formularzwang besteht aber nicht. Der Wahlausschuss empfiehlt aber die Formulare zu verwenden.

b) Ein gültiger Wahlvorschlag enthält:

(1) Die Angabe der Wahl, für die er unterbreitet wird, d.h. die Bezeichnung des Organs sowie die Angabe des Wahltages,

(2) Name, Vorname, Matrikelnummer und eigenhändige Unterschrift der Person, die den Wahlvorschlag unterbreitet (Vorschlagende/Vorschlagender),

(3) Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Wahlbereich und den Studierendenstatus der vorgeschlagenen Person (Bewerberin/Bewerber), in einer durch fortlaufende Nummerierung festgelegten Reihenfolge (Vorschlagsliste),

(4) eine eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung jeder vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in den Wahlvorschlag.

c) Der Wahlvorschlag kann mit einem Namen (Listenbezeichnung), die Länge ist auf 100 Zeichen begrenzt, und/oder einer Abkürzung (Listenkennwort) versehen werden. Das Listenkennwort ist als Kurzbezeichnung zu verstehen und deshalb auf 20 Zeichen begrenzt.

Beide Maßnahmen dienen dazu, auf dem Stimmzettel Übersichtlichkeit und Chancengleichheit zu gewährleisten.

d) Der Wahlvorschlag ist wie ein unvollständiger Wahlvorschlag zurückzuweisen, wenn die Listenbezeichnung / das Listenkennwort:

(1) einen rassistischen, neonazistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt hat oder

(2) geeignet ist, über ein Universitätsgremium oder über die Zugehörigkeit zu einer bestehenden hochschulpolitischen Gruppierung zu täuschen. Eine solche Gruppierung gilt als nicht mehr bestehend, wenn sie für die letzten beiden Wahlperioden weder für Gremien der FernUniversität noch ihrer Teilkörperschaften gültige Wahlvorschläge eingereicht hat und auch nicht anderweitig in diesem Zeitraum unter dem verwendeten Namen aufgetreten ist.

e) Die Wahlvorschläge sind schriftlich an die Wahlleitung (AStA der FernUniversität in Hagen, c/o Wahlleitung Studierendengremien, z.Hd. Wahlleiter Herr Christian Hoffs, Roggenkamp 10, 58093 Hagen) einzureichen. Zur Fristwahrung können die Wahlvorschläge per Fax oder E-Mail überreicht werden. Hierfür stehen die folgende E-Mail wahlleitung@sp-fernuni.de und die Faxnummer +49 (0) 2331-598 4949 zur Verfügung. Die Wahlvorschläge sind in jedem Fall zeitnah auch im Original zu überreichen, ebenso wie die Zustimmungserklärungen. Aufgrund der möglicherweise verlängerten Postlaufzeit durch die COVID-19 Pandemie empfehlen wir die Originale möglichst frühzeitig zu versenden, soweit möglich. Die Zustimmungserklärungen können postalisch getrennt oder zusammen mit dem Listenwahlvorschlag eingereicht werden. Der Wahlausschuss wird schnellstmöglich nach Eingang die Wahlvorschläge prüfen und eine Bestätigung und ggf. eine Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln an die Vorschlagende bzw. den Vorschlagenden durch die Wahlleitung versenden.

f) der jeweilige Listenvorschlag ist jeweils von der/dem Vorschlagenden eigenhändig zu unterschreiben.

g) Jede Bewerberin / jeder Bewerber muss pro Gremium eine separate, eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärung an die Wahlleitung übermitteln.

h) Sollten Mängel vorliegen, teilt der Wahlausschuss durch die Wahlleitung dieses unverzüglich mit. Letzte Frist für Korrekturen ist Donnerstag, der 29.07.2021 um 23:59 Uhr.

  1. Das Wahlsystem ist gemäß § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen (WahlO SP) vom 10. November 2017 (Amtliche Mitteilung der Fernuniversität Hagen Nummer 17/2017 vom 23. November 2017) sowie der ersten Änderung vom 25.01.2018 (Amtliche Mitteilung der Fernuniversität Hagen Nummer 01/2018 vom 26. Januar 2018) wie folgt geregelt:

(1) Gewählt wird nach Wahllisten. Die Wahllisten werden aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt. Sie enthalten die Namen der Kandidierenden.

Einzelkandidaturen sind zulässig, die Wahlliste enthält in diesem Fall nur einen Namen.

(2) Die Studierenden haben jeweils eine Stimme. Sie wird für eine Wahlliste abgegeben. Die einer Wahlliste zustehenden Mandate werden nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Division der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch 0,7; 1,5; 2,5; 3,5 usw. ergeben (modifiziertes Verfahren nach SainteLaguë/Schepers). Die auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Mandate werden den Kandidierenden in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie auf den Listen aufgeführt sind.

(3) Ist bei gleicher Höchstzahl nur noch ein Mandat zuzuteilen, entscheidet die Wahlleitung per anerkanntem Zufallsverfahren.

(4) Entfallen auf eine Wahlliste mehr Mandate als sie Kandidierendennamen enthält, so bleiben diese Mandate unbesetzt.

  1. Wählen kann nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist.
  2. Das Wahlverzeichnis liegt ab dem 91. Tage vor dem Wahltag (Mittwoch, den 30.06.2021) bis zum 67. Tage vor dem Wahltag (Samstag, den 24.07. 2021) zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (AStA), Roggenkamp 10 in Hagen aus. Die Einsichtnahme ist zu den regulären Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils vom 10 Uhr bis 14 Uhr und dienstags vom 10 Uhr bis 18 Uhr) möglich.

Um den Umständen und Regelungen hinsichtlich der COVID19 Pandemie gerecht werden zu können, ist es notwendig für die Einsichtnahme einen Termin mit dem AStA-Büro (Tel: 02331-3751373) zu vereinbaren. Die Einsichtnahme wird dann entsprechend der aktuellen Regelungen kurzfristig ermöglicht werden.

Das Service-Center der FernUniversität ermöglicht die Abfrage der eigenen Eintragung im

Wahlverzeichnis unter der Telefonnummer: 02331 987-1023. Zur Legitimation müssen Matrikelnummer, sowie Geburtsdatum angegeben werden. Der Service steht zu den Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr) zur Verfügung.

Falls Studierende eine Einsicht in Hagen aufgrund von geltenden Reise- oder Quarantänebeschränkungen nicht möglich ist, sowie das Angebot des Service-Center nicht ausreichend ist, kann die Wahlleitung kontaktiert werden, um eine andere Möglichkeit der Einsichtnahme zu klären, Kontaktdaten: wahlleitung@sp-fernuni.de / Tel: 02331-3498377.

  1. Es besteht Einspruchsmöglichkeiten gemäß §13 Abs. 5 WahlO SP gegen die Richtigkeit des Wahlverzeichnisses bis zum 67.Tag vor der Wahl, 24.07.2021.
  2. Es besteht die Möglichkeit, bei der Belegung verschiedener Studiengänge den eigenen Wahlbereich festzulegen. Falls die im Wahlverzeichnis eingetragene Fachschaft nicht der gewünschten Fachschaft entspricht, ist die Änderung des Wahlbereiches unter Angabe des vollständigen Namen, sowie der Matrikelnummer, bei der Wahlleitung (wahlleitung@sp-fernuni.de / Fax: +49 (0) 2331-598 4949) möglich.

Bei einem Wechsel ist § 18 Absatz 3 der Satzung/SP zu beachten. Mandatsträger verlieren damit die Mandate in den bisherigen Fachschaften, da Sie diesen vom Zeitpunkt der Änderung dann nicht mehr angehören, sondern nur noch dem gewählten Wahlbereich. Dies betrifft alle Mandate, die der Fachschaft zugrechnet werden, z.B. Fachschaftsräte und/oder Gremien der Fachschaften der FernUniversität.

  1. Mit den Wahlunterlagen mit Zugangsdaten erhalten alle Wahlberechtigten eine Ausgabe des Magazins „WahlRohr 2021“ übersandt. Die Wahlunterlagen werden zusätzlich per E-Mail versandt. Das Wahlrohr soll auch Online unter www.fernstudis.de zur Verfügung gestellt werden. Jede für die Wahl zum Studierendenparlament und zu den jeweiligen Fachschaftsräten zugelassene Wahlliste erhält für Wahlwerbung einen Umfang von zwei gegenüberliegende Seiten im Format 20 cm x 25 cm im Hochformat (Endformat des Beitrags 40 cm x 25 cm). Über und unter dem Beitrag der Wahlliste wird von der Wahlleitung eine Paginierung, die Bezeichnung der Wahlliste, die Bezeichnung der Wahl und den Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes, welcher die Anforderungen an einen verantwortlichen Redakteur im Sinne des Landespressegesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung erfüllen muss. Das Nähere bestimmt die Wahlleitung. Die Einreichfrist für die Wahlwerbung hat ebenfalls bis zum 67. Tag (Samstag, den 24.07.2021 vor der Wahl zu erfolgen, eine Korrekturmöglichkeit besteht noch bis zum 62. Tag vor der Wahl (Donnerstag, den 29.07.2021). Die Daten sind ausschließlich als druckfähige PDF-Datei anzuliefern. Eine Nachbearbeitung der Daten durch die Wahlleitung findet nicht statt. Rassistische, neonazistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalt sowie nicht bewiesene Anschuldigungen und ehrenrührige persönliche Angriffe sind nicht zulässig. Sollten solche Passagen nach Mängelhinweis durch die Wahlleitung auch bis zum 62. Tag nicht korrigiert und durch neue Daten übermittelt werden, behält sich die Wahlleitung vor, die betroffenen Stellen oder die gesamte Anzeige zu schwärzen. In letzterem Fall würde dort dann nur die Listenbezeichnung mit Listenkennwort und den Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erscheinen. Letzteres erfolgt auch, wenn eine Liste keine oder keine druckfähige Wahlwerbung innerhalb der gesetzten Frist einreicht. Die Wahlleitung kann weitere Publikationen zur Wahlinformation herausgeben, über die dann gesondert informiert wird.
  2. Die Auszählung der Stimmen findet öffentlich statt. Sollte wegen COVID19-Pandemiebedingter Einschränkungen eine Öffentlichkeit in Präsenz nicht möglich sein, wird die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 3 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW ( Bild- und Tonübertagung ) hergestellt. Der Termin und die Räumlichkeiten ( eventueller virtueller Raum ) hierfür werden gesondert auf www.fernstudis.de bekannt gegeben.
  3. Der Termin für die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gremien (Studierendenparlament & Fachschaftsräte) wird ebenfalls gesondert auf www.fernstudis.de bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hoffs

Wahlleiter